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GesRZ 2, April 2021, Seite 65

Änderung des Depotgesetzes: Schaffung einer digitalen Sammelurkunde

In dieser Rubrik wurde bereits über den Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Depotgesetz geänS. 66 dert wird, berichtet (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 299). Am langte im Nationalrat die Regierungsvorlage ein (RV 596 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00596/index.shtml). Der Entwurf zielte auf die Schaffung einer digitalen Sammelurkunde für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate ab, womit ein vereinfachter Prozess der Wertpapieremission ermöglicht werden soll. Die Regierungsvorlage wurde am im Nationalrat und am im Bundesrat beschlossen und am im BGBl I 2021/51 kundgemacht.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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