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Inländische Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitglieds als Teil des Gruppenergebnisses
VwGH verwirft Verwaltungspraxis
Bislang war es strittig, wie inländische Betriebsstättenergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung und der UFS versagten eine Miteinbeziehung in das Gruppenergebnis. Die Rechtsprechung des EuGH erachtete eine Gleichstellung mit inländischen Ergebnissen inländischer Gruppenmitglieder aus unionsrechtlicher Sicht für geboten. Nunmehr hat der VwGH im Erkenntnis vom , 2012/13/0060, entschieden, dass im Inland steuerpflichtige Ergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder im Rahmen des Gruppenergebnisses zu berücksichtigen sind. Eine vom Gruppenergebnis losgelöste Besteuerung des Betriebsstättenergebnisses im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der ausländischen Gesellschaft ist daher nicht zulässig.
1. Ausgangslage
Die derzeitige österreichische Regelung des § 9 Abs 6 Z 6 KStG stellt den Rechtsanwender in Hinblick auf im Inland steuerpflichtige Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitglieds vor ein Rechtsauslegungsproblem: Gesetzeswortlaut und die Materialen sind scheinbar nicht in Einklang zu bringen. Nach den ErlRV wären inländische Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder – losgelöst von ausländischen Verlusten – ...