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Die neue Sachbezugsregelung
Eine kritische Auswahl
Die Steuerreform bringt neben einer Tarifreform im lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich auch eine Neuregelung von Sachbezügen ab 2016, die nunmehr im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbereich gleich behandelt werden. Bei der Harmonisierung zwischen Sozialversicherungs- und Steuerrecht hat sich der Gesetzgeber großteils nicht zur einheitlichen Abgabenfreiheit, sondern – wenig überraschend – zur einheitlichen Abgabenpflicht entschieden. Exemplarisch sollen in diesem Beitrag zwei neue spezielle Regelungen, nämlich zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zu Mitarbeiterrabatten, näher untersucht werden.
1. Betriebliche Gesundheitsförderung
1.1. Gesetzliche Grundlage
§ 3 Abs 1 Z 13 lit a EStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016 lautet:
„§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
...
13. a) Der geldwerte Vorteil aus
– der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (beispielsweise Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst) und
– zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie Impfungen,
die ...