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SWK 22, 1. August 2015, Seite 1010

Die Rechnungsberichtigung im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung

Können fehlerhafte Rechnungen rückwirkend berichtigen werden?

Rupert Wiesinger und Alois Prochaska

Mangelhafte Rechnungen tauchen in der Praxis immer wieder auf. In der Regel werden diese dann sogleich berichtigt, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Unsicherheiten bestehen in der Unternehmerpraxis jedoch insbesondere dann, wenn die Mangelhaftigkeit einer Rechnung erst viel später entdeckt wird. Dieser Beitrag beleuchtet im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung folgende Fragen:

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen im Einzelnen?

Ist erstens eine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung anzunehmen?

Was gilt zweitens bei objektiver Unmöglichkeit, eine berichtigte Rechnung zu erhalten?

1. Rechtliche Grundlagen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für den Vorsteuerabzug

Der Unternehmer ist nach Art 168 lit a MwStSyst-RL berechtigt, die Vorsteuern aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von einem anderen Unternehmer an ihn erbracht werden, abzuziehen, wenn er diese Leistungen für seine besteuerten Umsätze verwendet. Art 178 lit a MwStSyst-RL legt fest, dass das Recht auf Vorsteuerabzug voraussetzt, dass der Unternehmer im Besitz einer gemäß Arti 220 bis 226 sowie 238, 239 und 240 MwStSyst-RL ausgestellten Rechnung ist. Grundsätzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bleibt...

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