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SWK 17, 10. Juni 2015, Seite 769

Zinslose Verbindlichkeiten im Licht des Realisationsprinzips

Abzinsen oder nicht abzinsen?

Reinhold Beiser

Sind Verbindlichkeiten erst nach dem Bilanzstichtag fällig (zB in einem, zwei, drei oder zehn Jahren) und nicht oder niedrig zu verzinsen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung im Jahresabschluss unternehmensrechtlich oder ertragsteuerrechtlich zulässig oder geboten oder verboten (unzulässig) ist. Eine systemkonsistente Lösung wird gesucht.

1. „Versteckte Zinsen“

Eine Maschine mit einem Barkaufentgelt von 100.000 Euro wird um 110.000 Euro Entgelt auf ein Jahr Ziel veräußert.

In einem solchen Fall wird wirtschaftlich eine Lieferung um 100.000 Euro Lieferentgelt und ein Kreditgeschäft in Form einer Kreditierung des Kaufentgelts gegen 10.000 Euro Zinsen angenommen. Es liegen also zwei Leistungen vor; eine Lieferung und ein verzinslicher Kredit. Wird zB am geliefert und zum bilanziert, so wird der Gewinn aus der Lieferung im Jahr 2015 realisiert. Der Zinsertrag aus der Kaufpreiskreditierung wird periodengerecht abgegrenzt: 5.000 Euro Zinsertrag werden für den Zeitraum 1. 7. bis realisiert. Die weiteren 5.000 Euro Zinsen sind Entgelt für den Zeitraum 1. 1. bis und werden somit erst im Jahr 2016 realisiert.

Der Erwerber aktiviert den Barkaufpreis von 100.000 Euro als Anschaffungskoste...

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