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GesRZ 1, Februar 2017, Seite 1

Rücktrittsrecht – immer und gegen jeden?

Susanne Kalss

Das Kapitalmarktrecht insgesamt ist ein – relativ – junges, zugleich besonders dynamisches Rechtsgebiet, das in hohem Maße durch einen starken öffentlich-rechtlichen Einschlag und durch die europäische Normsetzung geprägt ist. In den letzten Jahren wurden im Kapitalmarktrecht einige „zivilrechtliche Entdeckungen“ gefeiert. Mehrere 10.000 Verfahren boten und bieten Gelegenheit, auf verschiedene – traditionelle – zivilrechtliche Instrumente zurückzugreifen, diese an die Besonderheiten des Kapitalmarktrechts anzupassen und fortzuentwickeln (siehe nur Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht2 [2015] § 7 Rz 1 ff). Zivilrechtliches Kapitalmarktrecht macht Karriere. Anleger, die aus vielerlei Gründen und in völlig verschiedenen Situationen und mit unterschiedlichen Instrumenten (Aktien, Aktienzertifikate, sonstige Zertifikate, Anleihen, Kommanditanteile – Schiffsfonds) in ihren Erwartungen auf eine ertragreiche Kapitalanlage enttäuscht wurden, erproben zivilrechtliche Rechtsinstrumente, um die ursprünglichen Vorstellungen doch erfüllt zu erhalten. Wurde zunächst das Haftungsrecht über die ausdrücklichen gesetzlichen Normen hinaus ausgelotet, sodann das Irrtumsrecht geentert, so erweist sic...

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