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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 690

Körperschaftsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Rechtsprechung – Verwaltungspraxis – Literatur

Ernst Marschner und Bernhard Renner

Dieser Überblick bietet, dem Aufbau des KStG 1988 folgend, kurz und bündig – thematisch gegliedert – aktuelles Wissenswertes rund um die Körperschaftsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungs-, Gerichts- und Verwaltungspraxis.

1. Betriebsausgaben: Haftungsentgelt einer GmbH & Co KG (§ 7 KStG 1988)

Die Entscheidung: 2010/13/0115

Wenn die GmbH als Komplementärin kein Vermögen in die KG eingebracht hat, ergibt sich die Beteiligung (abgesehen von der Geschäftsführung) nur aus der Übernahme der unbeschränkten Haftung. Diese Haftung ist – fremdüblich – durch ein Haftungsentgelt abzugelten. Eine „Verzinsung“ eines „eingesetzten Kapitals“ hat in diesem Fall nicht zu erfolgen, da die GmbH – mangels Einlage – auch kein Kapital „eingesetzt“ (an die KG zur Nutzung überlassen) hat. Es ist im Einzelfall das Haftungsentgelt zu ermitteln. Demnach ist das Haftungsrisiko des Komplementärs aber nicht durch eine Verzinsung eines „eingesetzten Kapitals“ (orientiert an Renditen von Anleihen) abzugelten. Die Abgabenbehörde wird im weiteren Verfahren unter Mitwirkung der Komplementär-GmbH (§ 119 BAO) zu prüfen haben, welches Haftungsentgelt aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falls angemessen ist. D...

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