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SWK 12, 20. April 2015, Seite 577

Forderung am Verrechnungskonto oder verdeckte Ausschüttung?

Annahme einer verdeckten Ausschüttung nur in Ausnahmefällen

Nikolaus Zorn

Die GmbH führt regelmäßig Verrechnungskonten für ihre Gesellschafter. Sie sollen die finanziellen Vorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und die daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen. „Entnehmen“ Gesellschafter finanzielle Mittel in der Art eines Kredits aus ihrer GmbH, stellt sich die Frage, ob dies selbst dann als verdeckte Ausschüttung gewertet werden kann, wenn die GmbH zur gleichen Zeit einen Rückforderungsanspruch einbucht. Jüngst hatte sich der VwGH in zwei Erkenntnissen ( 2011/13/0015; , 2012/15/0177) mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Der Beitrag ist ein Auszug aus einem Vortrag des Autors bei der Linzer Finanzstrafrechtlichen Tagung 2015.

Die Führung von Verrechnungskonten für Gesellschafter stellt eine übliche Vorgangsweise bei GmbHs im Bereich der KMU dar; diese Konten bilden die regelmäßigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ab. Forderungsstände auf diesen Verrechnungskonten sind immer wieder Gegenstand von Prüfungen durch die Finanzämter, die in diesem Zusammenhang KESt-pflichtige verdeckte Ausschüttungen vermuten. Verrechnungskonten beschäftigen folglich auch oft die G...

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