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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 972

Kreditgewährung an nahe Angehörige des Gesellschafters als verdeckte Ausschüttung?

Rückzahlungsabsicht, Bonitätsprüfung und Rückgewähranspruch

Patrick Leyrer

In der Literatur sowie Judikatur herrscht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass eine verdeckte Ausschüttung iZm Kreditgewährungen bzw Negativsalden auf Gesellschafter-Verrechnungskonten bei entsprechender Bonität des Gesellschafters bzw Sicherheiten weitgehend auszuschließen ist. Ob diese Rechtsauffassung sinngemäß bei der Kreditgewährung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person gilt, ist höchstgerichtlich noch nicht entschieden.

1. Allgemeines aus steuerrechtlicher Sicht

In einer Kreditgewährung kann eine verdeckte Ausschüttung ua dann erblickt werden, wenn die Kreditrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten ist. Ob eine verdeckte Ausschüttung vorliegt, hängt somit von der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge ab. Es ist ua zu prüfen, ob der (Kontokorrent-)Kredit einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters (und somit durchsetzbaren Forderung der Gesellschaft) entspricht oder die Verbuchung des Forderungsanspruchs im Rechenwerk der Gesellschaft nur zum Schein erfolgt ist. Die Beurteilung hat dabei aus dem Blickwinkel der Gesellschaft zu erfo...

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