Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mitunternehmerschaft: Beteiligung
Nach der Rechtsprechung des VwGH gelten Beteiligungen an betrieblich tätigen Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ertragsteuerlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und passiven Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens. – (§ 30 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/13/0021)