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Bewertung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei Liquidation bzw Konkurs
Massive Haftungsfallen
Die laut BMF vorzunehmende steuerliche Fiktion des Wegfalls von zivilrechtlich noch bestehenden Verbindlichkeiten bei Konkursen führt zu massiven Haftungsfallen für Insolvenzverwalter. Die im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs vertretene und auch von einem Vertreter des BMF in der Literatur verteidigte Rechtsmeinung des BMF zur Bewertung von nicht getilgten Schulden bei Anwendung des § 19 KStG soll nachstehend einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
1. Ausgangslage
Die Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft endet mit der Einstellung der geschäftlichen Betätigung und der Vermögensverteilung. Für die den Auflösungsbeschluss der Kapitalgesellschaft folgenden Liquidationsphase sieht das Körperschaftsteuerrecht besondere Besteuerungsbestimmungen vor. Erfolgt bei einem unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Steuerpflichtigen, der seine Auflösung beschlossen hat, tatsächlich die Abwicklung, ist der steuerliche Liquidationsgewinn nach § 19 KStG zu ermitteln. Auch gesellschaftsrechtliche Auflösungstatbestände wie die Konkurseröffnung fallen unter das besondere Besteuerungsregime des § 19 KStG. Dies soll sicherstellen, dass sowohl die stillen Reserven im Betriebsvermögen der Gesellschaft als auch der im Liquidationszeitraum erwirtsch...