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Behandlung nicht getilgter Verbindlichkeiten und Auswirkungen auf die Gruppenzugehörigkeit
VwGH: Ansatz weiterhin im Abwicklungsendvermögen
Seit dem Salzburger Steuerdialog 2014 ist eine Diskussion im Fachschrifttum entbrannt, ob nicht getilgte Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des steuerlichen Liquidationsergebnisses anzusetzen sind. In dem zugrunde liegenden Anlassfall ist vor kurzem die VwGH-Entscheidung ergangen. In diesem Zusammenhang soll einerseits auf die VwGH-Entscheidung vom , Ro 2017/13/0009, eingegangen werden, andererseits sollen sich daraus ergebende bzw darüber hinaus gehende Folgefragen näher analysiert werden.
1. VwGH-Verfahren
1.1. Ausgangslage
Die B-GmbH (Bilanzstichtag 31. 3.) war seit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 als einziges Gruppenmitglied (Beteiligungskörperschaft ohne darunter liegende Gruppengesellschaften) Teil einer Steuergruppe und erzielte regelmäßig hohe Verluste, sodass Insolvenz angemeldet werden musste. Im November 2008 wurde der Konkurs über das Vermögen des Gruppenmitglieds eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt erfüllte das betreffende Gruppenmitglied bereits die dreijährige Mindestdauer gemäß § 9 Abs 10 KStG. Nach Verwertung des vorhandenen Vermögens wurden die Verbindlichkeiten quotenmäßig bedient und der Konkurs nach erfolgter Schlussverteilung im Juli 2010 aufgehoben. Danach wurde die Löschung im Firmen...