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Nochmals: Umsatzsteuerliche Liebhaberei bei der kleinen Vermietung
Unternehmerische Tätigkeit versus unechte Steuerbefreiung – ein Praxisthema
Mario Mayr vertritt in SWK 32/2014, 1377 ff, die Meinung, dass die kleine Vermietung, wenn sie als Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs 2 LVO zu qualifizieren ist, eine unecht steuerfreie Betätigung darstellt. Dieser Auffassung ist zu widersprechen.
Eindeutiger Gesetzes- und Richtlinienwortlaut
§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 besagt: „Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei).“
Die LRL 2012 (Rz 159) führen dazu bestärkend aus, dass § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 vorsieht, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht unternehmerisch ist. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, andererseits können die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern nicht abgezogen werden.
Beide Formulierungen sind so eindeutig, dass auf Nebensätze in höchstgerichtlicher Judikatur meiner Meinung nach nicht eingegangen werden muss. Jedenfalls wird in der Literatur der Beurteilung als „nichtunternehmerische Tätigkeit“ eindeutig der Vorzug gegeben.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung als Kleinunternehmer (Umsat...