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SWK 7, 1. März 2015, Seite 376

Die steuerliche Erfassung von Negativzinsen

Verlustausgleich möglich

Hermann Peyerl

Seit Kurzem erheben eine deutsche Bank und die Schweizer Nationalbank auf große Guthaben Negativzinsen. Auch bei Forderungswertpapieren, die an einen Referenzzinssatz gebunden sind, können sich Negativzinsen ergeben. Der folgende Beitrag betrachtet deren Erfassung im österreichischen Einkommensteuerrecht.

1. Zinsen und Negativzinsen

Zinsen sind das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für (idR befristet) überlassenes Kapital zahlt. Steuerrechtlich sind Zinsen deshalb Erträge bzw Einnahmen beim Gläubiger. In der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzsituation kommt es aber – wenn auch bisher nur vereinzelt – vor, dass für Einlagen oder Forderungswertpapiere negative Zinsen verrechnet werden, dh, dass „der Gläubiger aufgrund der besonderen Sicherheit für die Kapitalanlage ‚bezahlen‘ muss“.Negativzinsen sind Minuszinsen, die auf Guthaben bzw Forderungen erhoben und vom Gläubiger gezahlt werden müssen, oder die vor der Rückzahlung des Guthabens abgezogen werden. Negativzinsen sind nicht mit Zinsaufwendungen vergleichbar, denn Negativzinsen schuldet der Gläubiger einer Forderung, Zinsaufwendungen schuldet der Schuldner einer Forderung.

Mit Negativzinsen sind negative Nominalzinsen gemei...

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