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SWK 6, 15. Februar 2015, Seite 332

Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2014

Gruppenbesteuerung – Zinsabzug bei fremdfinanzierten Beteiligungserwerben – Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzen im Konzern – Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen im Sinne des § 10 KStG

Michael Schilcher

Mit dem kürzlich veröffentlichten BMF-010216/0044-VI/6/2014, wurden die seit der letzten Wartung erfolgten gesetzlichen Änderungen, insbesondere durch das AbgÄG 2014 (BGBl I 2014/13), in die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR) eingearbeitet. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Wartungserlasses dargestellt.

1. Gruppenbesteuerung

1.1. Einschränkung des räumlichen Anwendungsbereichs (Rz 1013a bis 1013e und 1094 KStR)

Gemäß § 9 Abs 2 TS 2 KStG idF AbgÄG 2014 können seit dem nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften nur mehr dann in eine Unternehmensgruppe einbezogen werden, wenn diese entweder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ansässig sind. Bestehende ausländische Gruppenmitglieder aus Staaten ohne umfassende Amtshilfe scheiden gemäß § 26c Z 45 lit a KStG am ex lege aus der Unternehmensgruppe aus.

Zwischen dem und dem hat sich insbesondere aufgrund der Ratifikation des multilateralen Amtshilfeabkommens durch Österreich die Anzahl jener Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht, erhöht. Bestand mit Drittstaaten zum noch keine umfassende Amtshilfe, wird diese jedoch erstmals für Besteuerun...

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