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SWK 35, 10. Dezember 2014, Seite 1491

BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick

Richtlinien für die Abgabeneinhebung – Wartungserlass 2014

Christoph Ritz und Birgitt U. Koran

Das BMF hat die Richtlinien zur Abgabeneinhebung (RAE) mit Erlass vom , BMF-010103/0166-IV/4/2014, aktualisiert. Dieses BAO-Update fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

1. Ein erster Überblick

Vor allem waren (abgesehen von neuer Judikatur) Änderungen der BAO zu berücksichtigen, wie etwa jene durch das

  • Budgetbegleitgesetz 2008 (insbesondere Rückstandsbescheinigung in § 229a BAO);

  • Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG (Erweiterung des Anwendungsbereichs der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben, Sonderbestimmungen für solche Abgaben, wie vor allem §§ 212b, 213a, 217a, 227a und 242a BAO sowie Anpassungen etwa in den §§ 214, 215, 227 und 232 BAO, weiters Schaffung des § 239a BAO);

  • Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 – FVwGG 2012, somit insbesondere das Bescheidbeschwerdeverfahren (anstelle des Berufungsverfahrens), aber auch Änderungen in den §§ 212 Abs. 2, 212a, 217 Abs. 8, 227 Abs. 4, 228 und 229 BAO sowie die Aufhebung des bisherigen § 293a BAO und die Neufassung der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Weiters waren die Insolvenzordnung, das UGB, das EU-VAHG und die VO betreffend Unbilligkeit der Einhebung i. S. d. § 236 BAO zu berücksichtigen.

2. Zahlungserleichterungen (§§ 212 und 212b Z 1 BAO)

Die Neufassung der Rz. 307 RAE trägt dem Umstand Rechnung, dass im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld gemäß § 212 Abs. 2 let...

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