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SWK 35, 10. Dezember 2014, Seite 1478

Ist die Immobilienertragsteuer verfassungswidrig?

Verstoß gegen den Vertrauensschutz?

Stephanie Novosel und Alexandra Patloch

Die mit dem 1. Stabilitätsgesetz (1. StabG) 2012 eingeführte Immobilienertragsbesteuerung stößt aus verfassungsrechtlicher Sicht auf enorme Bedenken. So wurde bereits im Juni 2014 der VfGH aufgefordert, die Neuregelung hinsichtlich der Versagung des Werbungskostenabzugs einer Gesetzesprüfung zu unterziehen. Seitens der beschwerdeführenden Partei wurde vorgebracht, dass die Versagung des Abzugs von Werbungskosten gegen das objektive Nettoprinzip verstoße und somit nicht verfassungskonform sei. Vor Kurzem wurde der Weg zum VfGH erneut beschritten. Im Gegensatz zum oben geschilderten Vorbringen richtet sich die Beschwerde diesmal gegen die Besteuerung von „Altvermögen“ an sich. Dieses wurde durch die Gesetzesänderung wieder in die Steuerpflicht aufgenommen – ein Verstoß gegen den Vertrauensschutz?

1. Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau

Mit dem 1. StabG 2012 wurde die Besteuerung von Grundstücken gänzlich neu geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung waren Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken steuerfrei, sofern diese außerhalb der Spekulationsfrist des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG (i. d. F. vor dem StabG 2012) veräußert wurden. Von der Steuerpflicht erfasst waren somit nur jene Grundstücksveräußer...

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