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Beteiligung an grundstücksverwaltender Gesellschaft (§ 30 EStG)
Nach der Judikatur des VwGH sind bei Personalgesellschaften bei den Gesellschaftern die Anteile an den in der Gesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern anzusetzen. Entsprechend diesem Durchgriffsprinzip ist eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden KG nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut (mit der einjährigen Spekulationsfrist), sondern als anteiliger Grundbesitz (auch wenn die Liegenschaften im Gesamthandeigentum sind) zu werten ( 2012/13/0021).