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SWK 25, 1. September 2014, Seite 1092

Coaching-Ausbildung eines Lehrers ist steuerlich abzugsfähig

Gratwanderung zwischen nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und Werbungskosten

Markus Knechtl

Die Anerkennung von Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten für Kurse, die auch persönlichkeitsbildende Inhalte vermitteln, als Werbungskosten ist oftmals strittig, weil es einen Zusammenhang zum nichtabzugsfähigen Bereich der privaten Lebensführung gibt. Der VwGH hat sich in der Entscheidung vom , 2011/15/0068, damit auseinandergesetzt.

1. Rechtslage

1.1. Allgemeines

Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen, subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und zusätzlich nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen.

Werbungskosten stehen in einem Spannungsverhältnis zu den nach § 20 EStG nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG sind Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt oder sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Die Notwendigkeit einer Aufwendung ...

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