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Zuschreibungen von Beteiligungen nach Umgründungen
Beizulegender Wert bildet stets die Obergrenze
Wird eine außerplanmäßig abgeschriebene Beteiligung im Rahmen einer Umgründung auf einen anderen Rechtsträger übertagen, stellt sich die Frage, ob bzw. in welchem Umfang bei einer künftigen Werterholung eine Zuschreibungsverpflichtung gemäß § 6 Z 13 EStG für die übernehmende Gesellschaft gegeben ist. Während diese Thematik in der Literatur in den letzten Jahren bereits mehrfach aufgegriffen wurde, hat sich im Erkenntnis vom , 2010/15/0127, erstmals auch der VwGH mit dieser Frage befasst. Der folgende Beitrag soll die wesentlichen Grundsätze sowie mögliche Konsequenzen der Entscheidung aufzeigen.
1. Grundproblematik und Meinungsstand in der Literatur
§ 6 Z 13 EStG normiert eine Zuschreibungsverpflichtung für im Anlagevermögen gehaltene außerplanmäßig abgeschriebene Beteiligungen an Körperschaften i. S. d. § 228 Abs. 1 UGB, soweit eine Zuschreibung auch nach Maßgabe der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zulässig ist. Die steuerliche Zuschreibung hat dann zu erfolgen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, wobei nach dem Erkenntnis des , eine Identität der Gründe für die damalige Abschreibung und der späteren Werterholung der Betei...