zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2015, Seite 115

Überlegungen zur Einbringung von Beteiligungen nach Art III UmgrStG

Katharina Hebenstreit und Karl Stückler

Im Erkenntnis des , geht es um die zentrale Frage, ob eine latente Zuschreibungsverpflichtung bei Beteiligungen im Zuge einer Umgründung bei der übernehmenden Körperschaft schlagend werden kann. Die Lösung dieser scheinbar einfachen Fragestellung ist aufgrund der Wechselbeziehungen zwischen § 208 UGB, § 6 Z 13 EStG und den einschlägigen Bestimmungen des UmgrStG nicht einfach.

I. Einleitung

Nach § 208 Abs 1 UGB besteht bei Werterholung eines Vermögengegenstands grundsätzlich die Verpflichtung zur Vornahme einer Zuschreibung. Das Wahlrecht des § 208 Abs 2 UGB sah vor, dass der niedrigere unternehmensrechtliche Wertansatz beibehalten werden konnte, sofern dieser auch bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten wurde. Davon ausgenommen waren Beteiligungen iSd § 228 Abs 1 UGB aF, die gem § 6 Z 13 EStG aF den steuerlichen Wertansatz nicht beibehalten durften, soweit unternehmensrechtlich eine Zuschreibung zulässig war.

Die Obergrenze für die Zuschreibung sind stets die unternehmensrechtlichen Anschaffungskosten. IZm der Übertragung einer Beteiligung, an der eine latente Zuschreibungsverpflichtung haftet, war bisher umstritten, welchen Wert die übernehme...

Daten werden geladen...