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Erfassung von Grundstücksveräußerungen in FinanzOnline
(BMF) – Im Fall der Veräußerung eines Grundstücks, das sowohl betrieblich als auch privat genutzt wurde, ist in FinanzOnline immer das Kästchen „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ anzukreuzen, da nicht zwei Einkunftsarten gewählt werden können. Da die Entrichtung der ImmoESt in Bezug auf den betrieblich genutzten Grundstücksteil keine Abgeltungswirkung entfaltet, erfolgt die Richtigstellung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch Erfassung des Veräußerungsvorgangs im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart bzw. im Rahmen des § 30 EStG 1988.