Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2014, Seite 983

Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen

Der neue

Stefan Haas

Der VwGH hat am ein bahnbrechendes Erkenntnis über die abkommensrechtliche Auslegung des Arbeitgeberbegriffs gefällt und einer wirtschaftlichen Auslegung dieses Begriffs aus dem Abkommen heraus zugestimmt. Das BMF hat nunmehr auf dieses Erkenntnis reagiert und die wesentlichen Aussagen in einem Erlass zu „Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen“ gebündelt.

1. Das VwGH-Erkenntnis vom als Stein des Anstoßes

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2009/13/0031, entschieden, dass der im Abkommensrecht verwendete Begriff „Arbeitgeber“ in Art. 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA nach wirtschaftlichem Verständnis auszulegen ist. Im Falle der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung hat dies zur Konsequenz, dass konträr zur bisher vertretenen Rechtsansicht die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft nicht mehr dem Überlasser, sondern künftig dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zukommt. Der VwGH stützt seine Auslegung konträr zu der von der OECD vertretenen Auffassung auf eine abkommensautonome Auslegung des Arbeitgeberbegriffs in Art. 15 OECD-MA und rechtfertigt dies im konkreten Fall mit einer wirtschaftlichen Tragung des Arbeitslohns im Rahmen ...

Daten werden geladen...