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SWK 3, 15. Jänner 2015, Seite 113

Änderung des Verfahrens bei der Ausstellung von Befreiungsbescheiden zur Abzugssteuer

Jährliche Individualbescheide pro Beschäftigerunternehmen

Stefan Haas

Basierend auf dem BMF-010221/0362-VI/8/2014, zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung hat die Finanzverwaltung nun auch das Verfahren zur Ausstellung von Befreiungsbescheiden im Zusammenhang mit der Abzugssteuer nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG abgeändert. Künftig werden anstelle eines jahresbezogenen Befreiungsbescheids nur mehr jährliche Individualbescheide pro Beschäftigerunternehmen ausgestellt.

1. Ausgangslage und bisheriges Verfahren

Im Fall der Überlassung ausländischer Arbeitskräfte zur inländischen Arbeitsausübung wird zur Sicherung des inländischen Besteuerungssubstrats der Beschäftiger angewiesen, einen 20%igen Steuereinbehalt auf das Gestellungsentgelt vorzunehmen und an das örtlich zuständige Finanzamt abzuführen. Wird die Abzugsteuer vom Beschäftiger nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er gegenüber dem Finanzamt zur Haftung herangezogen werden. Durch die Vornahme des Einbehalts und die Abfuhr an das Finanzamt ist eine Haftungsinanspruchnahme des Beschäftigers ausgeschlossen. Nach erfolgtem Einbehalt und der Abfuhr kann der ausländische Überlasser die allfällige Rückerstattung der Abzugssteuer beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart unter Vo...

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