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Alle liechtensteinischen Stiftungen missbräuchlich?
Replik zu Lochmann, SWK-Heft 17/2014, 795
Nach Lochmann spiegeln die Intransparenzkriterien des Steuerabkommens Österreich-Liechtenstein die tatsächlichen Gegebenheiten nicht wider. Die Intransparenzkriterien seien nahezu für jeden Praktiker nicht nachvollziehbar und fernab der Realität. Lochmann kommt zum Ergebnis, dass es eine Intransparenz im steuerlichen Sinn bei liechtensteinischen Strukturen nie geben kann, zumal im Hinblick auf Art. 552 § 18 PGR die Gestaltungs- und Verfügungsmöglichkeiten immer beim wahren Machthaber bzw. Stifter verbleiben. Die folgenden Ausführungen zeigen anhand eines Vergleichs der Intransparenzkriterien des Steuerabkommens mit den Unvereinbarkeitsregeln für österreichische Privatstiftungen deren Ähnlichkeit auf und setzen sich mit der generellen – von Lochmann gefolgerten – Missbrauchsannahme für intransparente liechtensteinische Stiftungen kritisch auseinander.
1. Die Intransparenzkriterien nach dem Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein
Das Steuerabkommen mit Liechtenstein enthält – neben der Regularisierung der Vergangenheit – in Teil 3 und 4 Regelungen über die zukünftige Besteuerung von Einkünften aus liechtensteinischen Quellen:
Teil 3 des Steuerabkommens sieht für Einkünfte aus Kapitalver...