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SWK 18, 20. Juni 2014, Seite 834

Möblierungszuschlag für mitvermietete Einrichtungsgegenstände bei einer Luxusvilla

Ein Vorschlag zur Berechnung

Martin Pröll, Baumgartner Nikolaus und Leopold Brückner

Das angemessene Nutzungsentgelt wird durch zusätzlich zum überdurchschnittlich ausgestalteten Penthouse- oder Einfamilienhausgrundstück vermietete Einrichtungsgegenstände in die Höhe getrieben. Primär ist dies auf die verhältnismäßig kurze Nutzungsdauer von Einrichtungsgegenständen zurückzuführen. Das nachstehend erläuterte Verfahren kann für die Berechnung jenes Möblierungszuschlags herangezogen werden, um den die Renditemiete für das – in typisierender Betrachtungsweise der privaten Eigennutzung dienende – Penthouse- oder Einfamilienhausgrundstück regelmäßig erhöht werden muss.

1. Angemessenheit eines Möblierungszuschlags auf die Renditemiete

Der ökonomisch rational handelnde Vermieter erwartet für das in die Einrichtungsgegenstände investierte Kapital erstens eine angemessene Verzinsung und zweitens die Entschädigung für den durch Abnutzung zu wartenden Wertverlust der Wirtschaftsgüter. Deshalb ist die durch „Umkehrung des Ertragswertverfahrens“ aus dem Sachwert abgeleitete Renditemiete für das Wohnhausgrundstück (Luxusvillengrundstück, Einfamilienhausgrundstück, Penthousewohnung usw.) um einen Möblierungszuschlag zu erhöhen.

Als Ergebnis einer „Amortisationsrechnung mit angemessen...

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