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Verdeckte Gewinnausschüttung im Finanzstrafrecht
Abgabenverkürzung – subjektive Tatseite – qualifizierte Tatbegehung
Verdeckte Gewinnausschüttungen betreffen unterschiedlichste Rechtsgebiete. Werden einschlägige Rechtsprobleme des Gesellschaftsrechts, Abgabenrechts oder Strafrechts untersucht, ist ein disziplinenübergreifendes Grundverständnis daher unentbehrlich. In einer Artikelserie werden in den nächsten SWK-Heften die Zusammenfassungen der ausführlichen Beiträge im „Handbuch verdeckte Gewinnausschüttung“ (herausgegeben von Roman Leitner) – das kürzlich im Linde Verlag in der 2. Auflage erschienen ist – dargestellt.
Der vorliegende Beitrag widmet sich der verdeckten Gewinnausschüttung im Finanzstrafrecht.
1. Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten
Eine verdeckte Gewinnausschüttung hat regelmäßig Verkürzungen auf Ebene der KöSt, der KESt und vielfach auch der USt zur Folge. Demnach führt eine verdeckte Gewinnausschüttung regelmäßig zu verschiedenen Verkürzungen unter Verletzung abgabenrechtlicher Erklärungs- bzw. Anmeldeverpflichtungen und bildet somit dementsprechend mehrere materiellrechtliche finanzstrafrechtliche Taten (Verletzung der KöSt-Erklärungspflicht, Verletzung der KESt-Anmeldepflicht, Verletzung der USt-Voranmeldungsverpflichtung bzw. in der Folge...