Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13-14, 5. Mai 2014, Seite 681

Reformbedürftiger Straftatbestand „Untreue“?

Strafbarkeit bei rechtswidrigem Vermögensnachteil für die Gesellschaft

Manfred Biegler

Sowohl medial als auch in Fachbeiträgen wird wahlweise die Überarbeitungswürdigkeit des strafrechtlichen Untreuetatbestands in Richtung einer Verhaltenssanktionierung bzw. das jüngst ergangene OGH-Urteil in der Causa Libro vom im Hinblick auf seine fehlende Linie in der Auslegung von Gesetzesbegriffen diskutiert. Dabei gingen Schmieder/Singer in SWK-Heft 11/2014, 545 f., durchaus spannenden Fragen nach. Inwieweit der OGH hier tatsächlich sehr enge strafrechtliche Grenzen setzt, mag anhand des nochmals konkretisierten Sachverhalts im Fall Libro überprüft werden.

1. Allgemeines

§ 153 StGB legt im Wesentlichen fest, dass jemand, der die ihm (durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft) eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch dem Vertretenen (Machtgeber) einen Vermögensnachteil zufügt, mit einer – in Abhängigkeit von der Höhe des bewirkten Schadens – Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden kann. Das Charakteristikum der Untreue besteht somit im Missbrauch einer rechtlichen Vertretungsmacht, wobei Wissentlichkeit erforderlich ist. Der Straftäter muss es für ernsthaft mö...

Daten werden geladen...