Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unionsrechtswidrigkeit der Substanzbesteuerung ausländischer Fonds vor dem Budgetbegleitgesetz 2011
Behinderung des freien Kapitalverkehrs
Während vor Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2011 Substanzgewinne inländischer Fonds steuerfrei blieben, waren nach § 42 Abs. 1 InvFG die Bestimmungen des § 40 InvFG auch auf ausländische Kapitalanlagefonds anzuwenden. Substanzgewinne ausländischer Fonds galten als sonstige Erträge nach § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG und damit als ausschüttungsgleiche Erträge. Diese Regelung stellte eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs dar, für die kein Rechtfertigungsgrund gegeben war ( RV/5100472/2012).
1. Sachverhalt
Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin wurden steuerfrei belassene Erträge (Substanzgewinne) aus ausländischen Subfonds, in die inländische Investmentfonds investiert hatten, in den Jahren 2007 bis 2009 als steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge behandelt. In der gegen die Betriebsprüfungsbescheide eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen, dass inländische Investmentfonds gegenüber ausländischen ungleich behandelt würden und dies zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung führe. Es liege ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Das BFG hatte über die dem UFS vorgelegte Berufung gemäß § 323 Abs. 38 BAO zu entscheiden.