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Änderungen im Außensteuerrecht
Verwertung und Nachversteuerung ausländischer Verluste, Abzugsfähigkeit von Zinsen- und Lizenzgebührenzahlungen, beschränkte Steuerpflicht für Zinsen
Einige der zum Teil sehr konkreten steuerlichen Punkte des Arbeitsprogrammes „Erfolgreich. Österreich.“ der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 wurden mittlerweile in kürzester Zeit durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 legistisch umgesetzt. Diese Umsetzung enthält auch tiefgreifende Änderungen im österreichischen Außensteuerrecht im Hinblick auf die Verwertung und Nachversteuerung ausländischer Verluste, die Abzugsfähigkeit von Zinsen- und Lizenzgebührenzahlungen und die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen.
1. Überblick
Das Arbeitsprogramm „Erfolgreich. Österreich.“ der österreichischen Bundesregierung vom Dezember 2013 hat bereits relativ klar die kurzfristigen steuerlichen Zielsetzungen auch im Bereich des Außensteuerrechts umrissen. Unter der Überschrift „Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen“ wird zunächst – offenbar inspiriert von der Kritik des Rechnungshofs – im Hinblick auf die Gruppenbesteuerung der Bezug zur umfassenden Amtshilfe hergestellt:
„[D]ie Gruppenbesteuerung wird räumlich auf EU-/EWR- und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen beschränkt, die Firmenwertabschreibung wird für Neuanschaffungen abgesch...