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SWK 7, 1. März 2014, Seite 408
Einbringung: Nachlass
Es ist dann nicht vom Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne des § 9 GEG auszugehen, wenn die Gewährung des beantragten Nachlasses keinen Sanierungseffekt zur Folge hat. – (§ 9 GEG), (Abweisung)
( 2010/16/0183)