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Nochmals: Gewinnfreibetrag und Verlustentstehung
Zur Frage der Zuordnung des Gewinnfreibetrags
Kanduth-Kristen/Komarek widmen sich in ihrem Beitrag in SWK-Heft 3/2014, 83, dem Thema der Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags bei Vorliegen fixsatzbesteuerter Gewinn(anteile)e in der Bemessungsgrundlage. Dazu hat das BMF in seiner Info vom , 010203/0594-VI/6, die Rechtsansicht vertreten, dass „gegebenenfalls“ eine Zuordnung des Gewinnfreibetrags zu erfolgen hat, wenn in die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag Anteile einfließen, die unterschiedlich steuerlich behandelt werden. Kanduth-Kristen/Komarek bestreiten die Richtigkeit dieser Ansicht. Mit dem vorliegenden Beitrag soll einerseits – ausgehend von den vorgebrachten Argumenten – zur gegenständlichen Rechtsfrage (neuerlich) Stellung genommen werden, andererseits sollen die vorgebrachten Zweifel an der BMF-Info angesprochen werden.
1. Die Frage der Zuordnung des Gewinnfreibetrags
Kanduth-Kristen/Komarek vertreten die Ansicht, der Gewinnfreibetrag sei stets von den tarifsteuerpflichtigen Einkünften mit der Konsequenz abzuziehen, dass die Einbeziehung sondersteuersatzbesteuerter Einkünfte in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags einen Verlust produzieren oder erhöhen kann. Sie bringen dazu verschiedene Argumente ...