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SWK 3, 20. Jänner 2014, Seite 83

Gewinnfreibetrag und Verlustentstehung

Konsequenzen der vom BMF vertretenen Rechtsansicht

Sabine Kanduth-Kristen und Ernst Komarek

Ab der Veranlagung 2012 kann sich die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG aus progressiv und besonders zu besteuernden Gewinnen zusammensetzen. Nach Ansicht des BMF ist bei Vorhandensein von sondersteuersatzbegünstigten Gewinnanteilen „gegebenenfalls“ eine Zuordnung des Gewinnfreibetrags vorzunehmen. In der Literatur wird die Thematik kontrovers diskutiert. Der Beitrag zeigt die Konsequenzen der vom BMF vertretenen Ansicht auf und tritt für eine Neuregelung ein.

1. Problemstellung

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG, die Berechnung desselben und dessen Aufteilung auf mehrere Betriebe stellen die Beratungspraxis aufgrund der Änderungen im 1. StabG 2012 vor erhebliche Schwierigkeiten. Ab der Veranlagung 2012 ist die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag der Gewinn, ausgenommen Veräußerungsgewinne gem. § 24 EStG und Einkünfte i. S. d. § 27 Abs. 2 Z 1 und 2 EStG, auf die der besondere Steuersatz des § 27a Abs. 1 EStG angewendet wird. Seit der Einführung der neuen Kapital- und Immobilienbesteuerung mit werden betriebliche Gewinne aus realisierten Wertsteigerungen (§ 27a Abs. 6 i. V. m. § 27 Abs. 3 und 4 EStG) und aus der Veräußerung von Grundstücken (§ 30a Abs. 3 erster Satz EStG) grundsätzli...

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