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SWK 1, 1. Jänner 2014, Seite 6

VwGH zeigt Wege zur NoVA-Vermeidung

Erkenntnis zur Kfz-Steuer könnte massive Auswirkungen auf das Aufkommen an NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer haben

Harald Manessinger

Die legale Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch Personen mit Wohnsitz in Österreich ist vom Gesetzgeber an enge zeitliche Fristen gebunden. Grundsätzlich ist eine derartige Nutzung nur für einen Monat zulässig, bevor eine Zulassung in Österreich erforderlich wird. Im Erkenntnis vom , 2011/16/0221, hat der VwGH nunmehr klargestellt, dass die Monatsfrist mit jeder Einbringung des Fahrzeugs ins Inland neu zu laufen beginnt.

1. Sachverhalt

Von einem österreichischen Transportunternehmen wurden in den Jahren 2006 bis 2009 LKW und Anhänger von einem slowakischen Unternehmen angemietet und auf Rechnung des österreichischen Unternehmens sowohl in Österreich, in der Slowakei als auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit anderen Ländern eingesetzt. Gelenkt wurden die Fahrzeuge von Dienstnehmern des österreichischen Unternehmens. Die Mietverträge waren jeweils für einen Monat abgeschlossen, wobei aufgrund zeitlich aneinander anschließender Mietverträge die tatsächliche durchgehende Nutzungsdauer der Fahrzeuge regelmäßig ein Jahr überstieg. Aufgrund der Zulassung der Fahrzeuge in der Slowakei wurde für diese Fahrzeuge auch slowakische Kraftfahrzeugsteuer abgeführt. Darüb...

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