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Das Erbe teilen, aber richtig – die steuerneutrale Erbteilung
Immobilienertragsteuer und Betriebsübertragungen
Am veröffentlichte das BMF einen umfangreichen EStR-Wartungserlass 2013. Dabei wurden die für die Praxis wichtigen Fragen auch im Bereich der Immobilienertragsteuer behandelt. In der Folge wird einerseits die Rechtsansicht des BMF zur Erbauseinandersetzung dargestellt bzw. kritisch durchleuchtet; andererseits werden deren Auswirkungen in der Praxis behandelt.
1. Beispiel zur Erbauseinandersetzung
Der gemeine Wert eines Betriebs beträgt 200.000 Euro (Buchwert 60.000 Euro). Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 60.000 Euro (Anschaffungskosten 20.000 Euro). Die Erben Anna und Bernhard kommen überein, dass Anna den Betrieb und Bernhard das Grundstück erhalten soll.
1.1. Lösung für die Herstellung der Wertäquivalenz
Anna leistet eine Ausgleichszahlung i. H. v. 70.000 Euro. Wie kommt man auf den wertäquivalenten Ausgleichsbetrag? Der Verkehrswert des gesamten Erbes beträgt 260.000 Euro, die Erbquote jedes einzelnen Erben somit 130.000 Euro. Somit beträgt die Differenz 70.000 Euro (60.000 Euro + 70.000 Euro = 130.000 Euro bzw. 200.000 Euro – 70.000 Euro = 130.000 Euro). Ist ein wertäquivalenter Ausgleich von der Familie gewünscht, muss Anna diesen Betrag an Bernhard zahlen.