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Zugang zu den Höchstgerichten im Abgabenverfahren
Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt Neuerungen beim Zugang zu den Höchstgerichten im abgabenrechtlichen Rechtsschutzsystem
Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 führt zur Ersetzung des administrativen Instanzenzuges durch ein zweistufig ausgestaltetes gerichtliches Rechtsschutzsystem. Die damit einhergehenden Änderungen führen auch zu Auswirkungen auf den höchstgerichtlichen Rechtsschutz. Der VwGH soll sich nach dem Leitbild des Gesetzgebers von einer überlasteten Kontrollinstanz sämtlichen verwaltungsbehördlichen Handelns zu einem Höchstgericht entwickeln, dessen Fokus gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG auf der Lösung von Rechtsfragen liegt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt. Um dies zu gewährleisten, wurden weitreichende Zugangsbeschränkungen im Revisionsmodell des VwGH eingeführt. Der Großteil der Kontrolle des Verwaltungshandelns wird also auf der Ebene der Verwaltungsgerichte, im Abgabenverfahren durch das Bundesfinanzgericht, gewährleistet. Zusätzlich erfordern die Änderungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auch einige Änderungen im Bereich des Rechtsschutzes vor dem VfGH. Im Gegensatz zur Änderung des Zugangs zum VwGH im Sinne eines Revisionsmodells bleibt das Ablehnungsrecht des VfGH in Art. 144 B-VG in einer adaptierten Form aber erhalt...