Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung ist keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG
In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis beschäftigt sich das BFG mit dem Zuwendungsbegriff des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG und kommt dabei zum Ergebnis, dass Pflichtteilsansprüche der Begünstigten gegen eine Privatstiftung nicht unter diese Bestimmung zu subsumieren sind. Die in der Literatur für ein solches Ergebnis vorgebrachten Argumente sind für das Gericht so überzeugend, dass eine ordentliche Revision an den VwGH trotz wohl abweichender Ansicht der Finanzverwaltung in den Stiftungsrichtlinien nicht zugelassen wurde.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/6100579/2008; außerordentliche Revision eingebracht zu Ra 2014/15/0021 |
1. Der Fall
Nachdem der Stifter nahezu sein gesamtes Vermögen in die beschwerdeführende Privatstiftung eingebracht hatte und danach verstorben war, kam es zwischen den Nachkommen und der Privatstiftung zu einem Vergleich über etwaige Pflichtteilsansprüche. Gemäß dieser Vereinbarung hatte die Privatstiftung einen Pauschalbetrag an die pflichtteilsberechtigten Nachkommen über entsprechende Ausschüttungen in einer festgelegten Form zu bezahlen, und zudem hatten die Nachkommen auch das Recht, eine Liegenschaft der Privatstiftung zu nutzen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kam es durch diesen Vergleich zu ein...