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SWK 27, 20. September 2013, Seite 1186

Aufwendungen für Opernballbesuch mit „Stargästen“

Kostenersparnis für den Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung?

Bernhard Renner

Alljährlich tummeln sich medienwirksam die „Mächtigen“, „Schönen“ und „Reichen“ auf dem Wiener Opernball. Ein aktuelles VwGH-Erkenntnis beschäftigt sich mit der Frage, ob Aufwendungen, die eine ein Einkaufszentrum verwaltende Kapitalgesellschaft für ihren nicht gerade medienscheuen Gesellschafter-Geschäftsführer für dessen Ballbesuch samt gegen Entgelt teilnehmenden „Ballgästen“ leistet, Werbemaßnahmen sind und ob die Kostenübernahme für ihn eine verdeckte Ausschüttung darstellen kann.

1. Sachverhalt und Verfahren vor dem Finanzamt

Eine GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer ein – so der VwGH wörtlich – durch „Opernballbesuche in Starbegleitung bekanntgewordener Baumeister ist“, verwaltet ein dessen Namen tragendes Einkaufszentrum. Eigentümerin und Vermieterin der dortigen Geschäftslokale ist eine an der GmbH zu 90 % beteiligte Privatstiftung.

Laut Feststellungen einer Außenprüfung behandelte die GmbH Kosten im Zusammenhang mit der Buchung von Stars für Autogrammstunden im Einkaufszentrum und Opernballbesuche in Begleitung des Geschäftsführers in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ballbesuch („direkte Kosten“: Loge, Eintritt, Bewirtung) als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwen...

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