Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Missbrauch von Probekennzeichen
Vom Verkehrssünder zum Steuerschwindler
Das österreichische Kraftfahrrecht normiert in § 45 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) die Durchführung von sog. „Probefahrten“. Im Folgenden werden zunächst die diesbezüglichen KFG-Bestimmungen vorgestellt (Pkt. 1. und 2.) und anschließend die davon abhängigen steuerrechtlichen Konsequenzen erörtert (Pkt. 3. bis 7.). Dabei werden für die zunehmenden Missbrauchsfälle verschiedene Gesamtschuldnerschaften bezüglich Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschlagen, Steuerbefreiungen abgelehnt, und verfahrensrechtlich wird die zwischenbehördliche Zusammenarbeit vorgestellt.
1. Allgemeines
Auf Österreichs Straßen begegnen einem immer mehr „Blaue“. Gegenständlich sind damit „Kennzeichentafeln“ i. S. d. § 49 Abs. 4 Z 3 KFG mit blauer Grundfarbe und weißen Schriftzeichen gemeint, die auf allen möglichen Vehikeln angebracht sind. Während solche Kennzeichentafeln früher noch selten waren, ist heute die Tendenz stark steigend. Beim Googeln stößt man sofort auf eine hohe Trefferzahl: „Hallo, weiß jemand, wo man sich Probekennzeichen ausborgen kann?“, lautet da ein Hilfeschrei. Andere beschreiben einen „Run auf Probekennzeichen“ und gar „skandalöse Zustände rund um Probekennzeichen“. Es besteht...