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SWK 22, 1. August 2013, Seite 983

Renaissance der 10%igen Mindestnutzung

Vorsteuerabzugsverbote nach § 12 Abs. 2 UStG und Art. 168a MwStSyst-RL

Joachim Wurm

Es bedarf lediglich einiger Stichwörter wie etwa Rs. Seeling , Rs. Puffer , oder 80-20-Regelung, um zu erkennen, dass gemischt genutzte Gebäude im Steuerrecht eine besondere Stellung einnehmen. Trotz zahlreicher Urteile und Erkenntnisse wird man in der Praxis häufig mit Sachverhalten konfrontiert, die schwierig zu beantwortende Fragen aufwerfen. Die erneute Behandlung des Themas soll insb. die Bedeutung der 10%-Mindestnutzungsschwelle nach § 12 Abs. 2 Z 1 UStG systematisch erörtern und Lösungen aufgrund der nationalen Gesetzeslage und der unionsrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung darstellen. Ein Folgebeitrag wird sich mit der praktischen Anwendung unter besonderer Berücksichtigung nachträglicher Zubauten und (infolge) der gemischten Nutzung von Gebäuden befassen.

1. Ausgangslage

Aus umsatzsteuerlicher Sicht ergeben sich im Kontext mit gemischt genutzten Gebäuden zwei zentrale Fragestellungen, nämlich einerseits das Ausmaß der Zuordnung zum Unternehmen und andererseits die Höhe des zulässigen Vorsteuerabzugs. Davon abgeleitet sind die Konsequenzen durch eine spätere Vorsteuerkorrektur wegen einer Änderung der Verhältnisse gem. § 12 Abs. 10 UStG und etwaige Tatbestände eines Eigenverbra...

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