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Aktuelle Judikatur zu behinderungsbedingten Ausgaben
Der folgende Beitrag fasst Entscheidungen zu § 35 EStG in Gruppen zusammen und schließt mit Tipps
In den letzten Monaten wurden zahlreiche Entscheidungen zu (vermeintlich) behinderungsbedingten Ausgaben veröffentlicht, welche hier systematisch dargestellt werden.
1. Ausgaben für ein Pflegeheim durch die pflegebedürftige Person selbst
Ausgaben für ein Pflegeheim sind im Rahmen des § 35 EStG nach Abzug erhaltener pflegebedingter Geldleistungen ohne Selbstbehalt abzugsfähig, wenn Pflegeleistungen an eine gehbehinderte Person erbracht werden, die nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen. Ob das Pflegeheim Betreuungs- und Hilfeleistungen gesondert fakturiert, ist laut VwGH irrelevant. Weiters ist der Bezug von Pflegegeld keine Voraussetzung für den Abzug von Pflegeheimkosten. Entscheidend ist, dass ausreichend deutlich und nachvollziehbar ist, dass die Unterbringung im Pflegeheim erfolgt, weil der Steuerpflichtige wegen seiner Behinderung nicht S. 975 mehr in der Lage war, seinen Haushalt selbst zu führen, und daher einer besonderen Betreuung bedurfte.
2. Ausgaben für ein Pflegeheim durch einen Verwandten
Trägt nicht die pflegebedürftige Person die Ausgaben, sondern ein Verwandter, können bei dieser Person Ausgaben ohne Selbstbehalt, Ausgaben mit Selbstbehalt o...