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SWK 19, 1. Juli 2013, Seite 888

Gebäudeumbau und Gebäudesanierung – wann ist von einer Neuerrichtung auszugehen?

Übergangsbestimmung zur Vorsteuerberichtigung

Gunther Lang

Durch die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen durch das 1. StabG 2012 treten auch im Zusammenhang mit Gebäudeumbauten Zweifelsfragen auf, die nachfolgend einer praktikablen Lösung zugeführt werden sollen. Weiters wird die Übergangsbestimmung zur Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums beleuchtet.

1. Gebäudeumbau und Gebäudesanierung – wann ist von einer (Neu-)Errichtung auszugehen?

1.1. Ein Praxisbeispiel

Die Immo-GmbH erwirbt im Jahr 2011 ein bereits in die Jahre gekommenes Bürogebäude (Restbuchwert 1 Mio. Euro) und baut es ab Anfang 2012 – unter Erhaltung der Außenfassade – innen komplett um (Kosten 2 Mio. Euro). Dabei wird auch die Gebäudenutzung (teilweise) dahingehend verändert, dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss zu Retail-Flächen umgebaut werden und das Dachgeschoss zu Wohnungen umgebaut wird. Der Umbau wird im Dezember 2012 abgeschlossen.

1.2. Ansicht der Finanzverwaltung

Nach Rz. 899c UStR 2000 führen Sanierungsmaßnahmen, die nach dem gesetzt werden, zu keiner Änderung des bestehenden Mietverhältnisses und zu keiner (Neu-)Errichtung. Entsteht allerdings durch einen nach dem getätigten Herstellungsaufwand ein neuer oder neu nutzbar gemachter baulich abgeschlossener Gebäu...

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