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SWK 17, 10. Juni 2013, Seite 783

KStR 2013: Neuerungen bei Teilwertabschreibungen i. S. d. § 12 Abs. 3 KStG

Umstrittene Zuschreibungspflicht nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung

Markus Vaishor

Die steuerliche Behandlung von Teilwertabschreibungen von Beteiligungen ist ein zentraler Eckpunkt des Konzernsteuerrechts. Im Zuge der Neuveröffentlichung der KStR 2013 kam es zu einigen Klarstellungen sowie zu einer Verschärfung bei Zuschreibungen von Beteiligungen nach Vornahme einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung.

1. Zuschreibungspflicht nach ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen

Erfolgt eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung, weil der Wert der Beteiligung durch Vornahme einer Ausschüttung gesunken ist, ist diese gemäß § 12 Abs. 3 Z 1 KStG nicht abzugsfähig, wobei jedoch nach der Verwaltungspraxis der Buchwert der Beteiligung im vollen Ausmaß der Abschreibung sinkt. Bis zum VwGH-Erkenntnis vom , 2007/15/0074, gingen die überwiegende Ansicht und auch die EStR 2000, Rz. 2584, aufgrund der Formulierung in § 208 UGB davon aus, dass genau dieselben historischen Gründe, die ursprünglich zur Abschreibung geführt haben, wegfallen müssen, damit eine Zuschreibungspflicht nach Maßgabe des § 6 Z 13 EStG i. V. m. § 208 UGB eintritt. Bei einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung war der Wegfall genau der identen Gründe de facto denkunmöglich. Nach Auffassung des VwGH, die sich auch ab der Veranlagung 2009 in den EStR 2000, Rz. 2584, wid...

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