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SWK 16, 1. Juni 2013, Seite 751

KStR 2013: Abzug von Fremdkapitalzinsen

Eine kritische Würdigung der Neuaussagen des BMF

Rainer Götz

Die am veröffentlichten Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) treffen wesentliche Neuaussagen zum Abzug von Fremdkapitalzinsen. Der vorliegende Beitrag stellt eine kritische Würdigung dieser Neuaussagen und die Änderungen zu den KStR 2001 dar. Weiters werden ausgewählte Aspekte im Zusammenhang mit dem Abzug von Fremdkapitalzinsen behandelt.

1. Historische Entwicklung

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Paket zur steuerlichen Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts Österreich geschnürt. Neben der Einführung der Gruppenbesteuerung wurde als steuerpolitische Maßnahme im Bereich der Unternehmensbesteuerung in § 11 Abs. 1 Z 4 KStG die Abzugsfähigkeit von Zinsen für Erwerbe von Kapitalanteilen im Sinne des § 10 KStG eingeführt.

Die Regelung wurde als lex specialis zur Grundregel des § 12 Abs. 2 KStG gestaltet. § 12 Abs. 2 KStG sieht ja als Grundregel vor, dass Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürfen, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. § 12 Abs. 2 KStG kommt nach dem Gesetzeswortlaut allerdings nur zur Anwendung, wenn diese Aufwendungen und Ausgaben nicht unter § 11 Abs. 1 KStG fallen.

Gemeinsam mit der Gruppenbesteuerung...

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