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Kilometergeld und Steuerfreiheit
Eine Pauschalregelung für Dienstnehmer
Nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers nach § 26 EStG sind, wie schon der Name sagt, auf Zahlungen des Arbeitgebers beschränkt. Auftraggeber und Auftragnehmer sind von diesem Privileg nicht erfasst, wie der UFS jüngst erneut bestätigte. Das hat wesentliche Konsequenzen bei Umqualifizierungen von Dienstverhältnissen.
1. Der Sachverhalt
Bei der Veranlagung eines Fahrradboten wurden aufgrund des freien Dienstverhältnisses Kilometergelder, die auf dem Gehaltszettel als „steuerfreie Bezüge gem. § 26 EStG“ ausgewiesen wurden, als steuerpflichtige Einkünfte qualifiziert. Eine Überprüfung der Gebietskrankenkasse ergab, dass bei Fahrradboten die Merkmale eines freien Dienstverhältnisses erfüllt seien. Zudem ergab die Überprüfung, dass der Kollektivvertrag vorsieht, dass Fahrradfahrten in Form eines Kilometergeldes zu ersetzen sind, diese Gelder an die Fahrradboten ausgezahlt und nur deswegen auf dem Gehaltszettel als steuerfreie Bezüge gem. § 26 EStG ausgewiesen wurden, damit sie nicht in die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung einfließen. Der Berufungswerber berief im Wesentlichen gegen die Einbeziehung der Kilometergelder in die Steuerpflicht. Nach Beantwortung eines Ergänzungsersuchens, mit dem erho...