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ASoK 10, Oktober 2013, Seite 397

Die Ansprüche des umqualifizierten echten Dienstnehmers

Verdeckte echte Dienstverhältnisse kommen dem Dienstgeber teuer

Stefan Schuster

Freie Dienstverhältnisse stehen regelmäßig im Visier der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA). Zu Recht, wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung ansieht, die regelmäßig verdeckte echte Dienstverhältnisse ortet. Doch mit der bloßen Abgabennachforderung ist es nicht getan – auch arbeitsrechtliche Ansprüche erwachsen aus dieser Feststellung, die wiederum die Lohnnebenkosten erhöhen. Mit der Frage, mit welchen Ansprüchen zu rechnen ist, hat sich bereits mehrmals der OGH beschäftigt.

1. Das Ausgangsproblem

Das Problem trifft nicht nur freie Dienstverhältnisse, sondern auch Werkverträge. Aus den verschiedensten Gründen, die mitunter auch oftmals aus Erwägungen der Entgelthöhe in der Motivsphäre des Auftragnehmers liegen, werden Werkverträge oder freie Dienstverträge abgeschlossen. Nicht nur im Rahmen einer GPLA, sondern auch bei im Raum stehenden Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber, die überwiegend die Entgeltshöhe und/oder die Beendigung der Leistungsbeziehung zum Gegenstand haben, werden dann vom (ehemaligen) Auftragnehmer Vorwürfe erhoben und es wird oftmals auf Feststellung eines echten Dienstverhältnisses geklagt oder es werden – bei Werkverträgen – entsprechende M...

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