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GesRZ 4, August 2019, Seite 267

Vorzeitige Amtsniederlegung durch ein Vorstandsmitglied

§ 1162 ABGB

§ 75 AktG

§ 26 AngG

1. Ein Vorstandsmitglied kann aus wichtigem Grund vorzeitig sein Amt niederlegen. Die nicht annahmebedürftige Rücktrittserklärung ist gegenüber dem durch den Vorsitzenden vertretenen Aufsichtsrat abzugeben.

2. Die vorzeitige Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied führt nicht automatisch zur Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages. Ein berechtigter Rücktritt vom Amt aus wichtigem Grund bildet immer auch einen Austrittsgrund. Umgekehrt stellt ein wichtiger Grund für den vorzeitigen Austritt auch einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Amtsniederlegung dar.

3. Sieht die Satzung einer AG für den Fall eines Vorstands mit nur zwei Mitgliedern ein Dirimierungsrecht vor und wird die Satzung dahin geändert, dass neben der Bestellung von ein oder zwei Vorstandsmitgliedern nun auch die Bestellung eines dritten Vorstandsmitglieds möglich ist, dann bildet dies keinen berechtigten Grund zur Amtsniederlegung bzw zum Austritt.

(OLG Graz 23 R 111/18p)

Der Kläger legte vorzeitig sein Amt als Vorstandsmitglied einer AG zurück.

  • Die Vorinstanzen wiesen die auf Zahlung der vereinbarten Bezüge für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrages gerichtete Klage mangels e...

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