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KStR 2013: Änderungen zum Mantelkauf
Neues zu organisatorischen und wirtschaftlichen Strukturveränderungen
Die jüngst veröffentlichten KStR 2013 enthalten auch neue Aussagen zum Mantelkauf i. S. d. § 8 Abs. 4 Z 2 KStG. Einerseits wurden neue Aussagen zu organisatorischen Strukturveränderungen getroffen, andererseits erfolgten Präzisierungen i. Z. m. der wirtschaftlichen Strukturveränderung. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen zu den KStR 2001 dargestellt werden.
1. Der Mantelkauf
Nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG steht der Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die Regelung verfolgt den Zweck, rechtsgeschäftliche Verlustverwertungen außerhalb wirtschaftlich begründbarer Fälle zu unterbinden bzw. Bestrebungen entgegenzutreten, Verluste zum Gegenstand von Erwerbsvorgängen zu machen. Wenn die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft im Zuge einer entgeltlichen Änderung der Gesellschafterstruktur (z. B. Kauf, Tausch) wesentlich geändert wird, sollen die im Zeitpunkt der Erfüllung des Mantelkauftatbestands b...