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Abgeltungen für Wertminderungen des Grund und Bodens
Unterschiedliche Beurteilung im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich
Die Neuregelung der Grundstücksbesteuerung führt – zumindest nach einem Teil des Schrifttums – zu einem Paradigmenwechsel des Einkommensteuerrechts. An die Stelle der bisher geltenden Quellentheorie sei auch im Bereich der Besteuerung der Grundstücke die (bei den betrieblichen Einkunftsarten beheimatete) Reinvermögenstheorie getreten. Die umfassende Besteuerung von Vermögensänderungen erhöhe die Reichweite der Einkommensteuer. So seien Vermögensänderungen z. B. in die Beurteilung der Frage einzubeziehen, ob von steuerlicher Liebhaberei auszugehen ist. Dazu kommt – im außerbetrieblichen Bereich – die Frage nach der Qualifikation von bisher steuerfreien Entschädigungen für die Wertminderung des Grund und Bodens.
1. Die grundlegenden Neuerungen der Grundstücksbesteuerung ab
Die Neuregelung der Grundstücksbesteuerung ging von der Überlegung aus, dass die private Grundstücksveräußerung nunmehr grundsätzlich steuerpflichtig und die Veräußerung von Betriebsgrundstücken genauso in den besonderen Steuersatz von 25 % eingebunden sein soll wie die Veräußerung von Privatgrundstücken. Der legendäre Satz „Gewinne oder Verluste und sonstige Wertveränderungen von Grund und Boden, der zum Anlageverm...