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SWK 7, 1. März 2013, Seite 415

Vorsteuerabzug: Voraussetzungen

Der Vorsteuerabzug kann dann vorgenommen werden, wenn zum einen die Leistung erbracht worden ist und zum anderen eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung (§ 11 UStG 1994) vorliegt. – (§ 11 UStG 1994), (Abweisung)

( 2008/15/0211)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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